Informationen für die Öffentlichkeit
Machen Sie sich mit den Eigenschaften der einzelnen Brennstoffbasis von PERN vertraut und erfahren Sie mehr über die jeweils geltenden Sicherheitsverfahren.
Erfüllung der Pflichten des Betreibers eines Betriebes mit hohem Risiko eines industriellen Zusammenbruchs, die sich aus § 261 Abs. 5 des Umweltschutzgesetzes ergeben (konsolidierte Fassung: Gesetzblatt U. von 2017, Punkt 519), informieren wir Sie hiermit über die Sicherheitsmaßnahmen und die Vorgehensweise bei schweren Unfällen in den Tanklagern/Brennstoffbasis, die Außendienstorganisationen der PERN S.A. sind. Die bereitgestellten Informationen werden regelmäßig aktualisiert.
Informationen im Zusammenhang mit: genehmigten Sicherheitsberichten oder deren Änderungen; angenommenen externen Notfallplänen oder deren Änderungen; vorgelegten Anmeldungen von Betrieben; genehmigten Programmen zur Verhütung schwerer Unfälle und industrieller Zusammenbrüche; Inspektionen vor Ort; die Möglichkeit der Beteiligung der Öffentlichkeit an Verfahren zur Erstellung eines externen Notfallplans 30 Tage vor dessen Annahme; Notfallanweisungen für Anwohner; einem jährlich aktualisierten Verzeichnis der gefährlichen Stoffe in Betrieben der oberen Risikoklasse; Begründung für die Nichterstellung eines externen Notfallplans – werden von den örtlich zuständigen Woiwodschaftskommandanten der staatlichen Feuerwehr gemäß Artikel 267 Absatz 1 des Umweltschutzgesetzes vorgelegt.